Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

1.0 Allgemein

SCHLICHT.ING SRL
Blvd. Pipera 141, Vila 64
077191 Voluntari, Rumänien

Tel.: +40 740 188 988
office@schlichting.ro
www.schlichting.ro

Bankkonten:
[RON]IBAN RO13INGB0000999911300013
[EUR]IBAN RO83INGB0000999911300014
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Handelsregisternummer.:
J23/2805/18.06.2018
Eindeutiger Registrierungscode:
RO 36243116

Allgemeine Einkaufsbedingungen der SCHLICHT.ING SRL
Stand Januar 2023


1.0 Allgemein

Bestellungen werden von uns ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen getätigt. Für bestimmte Lieferungen und/oder Leistungen gelten jedoch besondere Einkaufsbedingungen Vorrang haben, sofern in der jeweiligen schriftlichen Bestellung auf sie Bezug genommen wird. Die Annahme unserer Bestellung durch Sie gilt als Anerkennung unserer selbst Allgemeine Einkaufsbedingungen und ein Verzicht auf etwaige entgegenstehende Verkaufs- oder Lieferbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn wir den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen kann von unserem abweichen. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie anerkennen schriftlich. In diesen Fällen gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit es diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder sonstige Vertragsbestandteile erfordern Hierzu genügt die Schriftform, die elektronische Übermittlung ist ausreichend, sofern wir dies nicht ausdrücklich verlangt haben Erweiterte elektronische Signatur im Sinne des Gesetzes Nr. 455/2001 bezüglich der elektronische Unterschrift.

2.0 Zitate
Die Abgabe von Angeboten erfolgt kostenfrei. Eine Vergütung erfolgt grundsätzlich nicht für Besichtigungen, Kostenvoranschläge, Vorlage von Planungsunterlagen und ähnliche Leistungen gewährt.

3.0 Bestellungen

3.1 Bestellungen und sonstige Anfragen, Vereinbarungen sowie nachträgliche Änderungen und Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden.

3.2 Sollten wir vor der schriftlichen Bestellung eine telefonische Bestellung aufgeben, sind Sie dazu verpflichtet Erhalt des schriftlichen Auftrages zur Überprüfung aller von uns bereits mitgeteilten Angaben und an Teilen Sie uns etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich mit.

3.3 Die Weitergabe ganzer Lieferungen oder Leistungen an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung auch wenn Sie beabsichtigen, einen gesamten Auftrag in mehreren Teilen an Subunternehmer zu vergeben.

3.4 Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit einer Bestellung ist an die Adresse zu richten sind in der schriftlichen Bestellung angegeben und müssen alle dafür erforderlichen Angaben enthalten Bearbeitung der Bestellung (Bestellnummer und -datum, Kundenauftragsnummer und Artikel).

4.0 Versandanweisungen

4.1. Sofern von uns nicht anders angegeben, erfolgt der Versand an die bei der Bestellung angegebene Adresse Bestellung oder Auftragsbestätigung, es sei denn, vor dem Versand wurde etwas anderes mitgeteilt Adresse. Der Versandnachweis erfolgt durch einen vom Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung unterzeichneten Lieferschein Empfänger und enthält folgende Angaben: Bestellnummer und -datum, Provision Anzahl und Artikelnummer, Art, Menge, Nettogewicht und Bruttogewicht der Ware, die Lieferadresse, die in der Bestellung angegeben ist, sowie zusätzliche Wünsche, die in unserem angegeben sind

Auftragsbestätigung. Eine Kopie des Lieferscheins ist der Ware beizufügen, die andere Eine Kopie muss uns per Post zugesandt werden.

4.2. Für etwaige Zahlungsverzögerungen aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen lehnen wir jede Verantwortung ab Anweisungen. Etwaige zusätzliche Kosten, die sich aus der Nichtbeachtung des korrekten Versands ergeben Adresse wird von Ihnen unterstützt. Sofern wir nach Vereinbarung die Transportkosten übernehmen, Sie haben die günstigste Versandart zu wählen, es sei denn, wir haben dies getan ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben. Zusätzliche Kosten, die fällig erscheinen können Die mangelhafte Wahl einer teureren Versandart ist von Ihnen zu unterstützen.

4.3 Der Versand erfolgt auf Ihre Gefahr. Die Gefahr einer Verschlechterung liegt bei Ihnen, insbesondere Die Gefahr des zufälligen Untergangs bleibt bis zur Übergabe an den Liefer- und Bestimmungsort bestehen von uns gewünscht.

4.4 Sie sind zur Selbstabholung der Transportverpackungen verpflichtet, sofern wir dies nicht tun im Einzelfall etwas anderes vereinbaren. Bei regelmäßigen Lieferungen kann Verpackungsmaterial anfallen bei einer späteren Lieferung abgeholt werden.

5.0 Materialbereitstellung

5.1 Von uns beigestelltes Material darf nur für und gemäß unserer Bestellung verwendet werden. Alle derartigen Material bleibt unser Eigentum. Es ist gesondert zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Soweit erforderlich sind Sie verpflichtet, Dritten mitzuteilen, dass das Material unser Eigentum ist. Für das von uns zur Verfügung gestellte Material tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs. Du bist verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschließen.

5.2 Vor der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen sind Sie verpflichtet, die Qualität des Materials zu überprüfen Die von uns bereitgestellten Leistungen wurden ordnungsgemäß und pünktlich geliefert. Wenn dies nicht der Fall ist, sind Sie es erforderlich, eine Nachfrist zu gewähren und das von uns benötigte Material noch einmal zu beschreiben. Dabei ist insbesondere über die sich daraus ergebenden Folgen aufzuklären für, aber nicht beschränkt auf Zeitpläne, falls die verlängerte Frist von uns nicht eingehalten wird. Sollen Sie unterlassen eine solche Aufklärung oder die von uns zur Verfügung gestellten erforderlichen Unterlagen fehlen In angemessener Weise beschrieben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Fristverlängerung. Alle unsere Rechte bleiben davon unberührt.

5.3 Sofern wir Material zur Verfügung stellen, beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und betrügerische Absicht sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren. In Fällen grober Fahrlässigkeit liegt das Übliche vor Fleiß wird ernsthaft missachtet, die einfachsten und zugänglichsten Überlegungen jedoch nicht durchgeführt werden und wenn nicht für jeden einzelnen eindeutige Beweise berücksichtigt werden. Alle eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

6.0 Vergütung

6.1 Vereinbarte Preise sind Festpreise.

6.2 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise inklusive Versicherungs-, Zoll- und Frachtkosten bis zum Versand Der in der Bestellung als Lieferadresse/Verwendungsort angegebene Ort

6.3 Sobald die Lieferung/Leistung erfolgt ist, ist die Rechnung in drei Teilen einzureichen Kopien, jeweils mit Angabe der Bestell- und Kommissionsnummer. Die Mehrwertsteuer ist auszuweisen gesondert in der Rechnung ausgewiesen.

7.0 Zahlungsbedingungen

7.1 Rechnungen werden im Einzelfall, mit oder ohne Umsatzsteuer, entsprechend der Rechnungsstellung ausgestellt geltenden Bestimmungen zum jeweiligen Betriebszeitpunkt.

7.2 Wir sind berechtigt, von allen Ihnen zustehenden Rechnungsbeträgen (Vorauszahlung, Teilzahlungen und Schlusszahlungen) unter Abzug vereinbarter Sicherheitseinbehalte Zwecke, Zurückbehaltung wegen Mängeln sowie für Rechnungsberichtigungen unter der Voraussetzung, dass wir fristgerecht zahlen eine Frist von 15 Werktagen ab Erhalt Ihrer Rechnung. Innerhalb dieser Frist fallen keine Verzugszinsen an Die Zahlung kann in Rechnung gestellt werden. Die Zahlungsfrist beginnt mit Erhalt der Rechnung, jedoch nicht vorher Erhalt der Ware bzw. Erbringung der Leistung sowie ggf. Dokumentationen oder Zertifikate zusammen mit der Lieferung/Leistung erforderlich ist, beginnt diese Frist erst mit der Übersendung dieser Unterlagen vollständig und vertragsgemäß eingereicht wurden. Wir sind es trotzdem Bei verspäteter Zahlung ist der Besteller zum Abzug von Skonto berechtigt Nicht ordnungsgemäße Dokumente/Bescheinigungen oder unvollständige Rechnungsstellung.

7.3 Wir behalten uns das Recht vor, Zahlungen per Banküberweisung, in bar oder per Scheck zu leisten.

7.4 Die Abtretung von Forderungen gegen uns bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. Ausnahmen sind nur nach Vereinbarung im Einzelfall möglich.

7.5 Ein verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt Ihrerseits ist ausgeschlossen.

7.6 Wenn die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen, dass bestimmte Steuern, Gebühren etc. abgezogen werden An der Quelle wird dieser bestimmte Abzug vom Unternehmen von den gezahlten Beträgen vorgenommen.

8.0 Aufrechnung, konzerninterner Ausgleich, Zurückbehaltungsrecht

8.1 Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir in jedem Fall mit unseren Forderungen gegen Ihre Forderungen aufrechnen dürfen, gleich aus welchem Fall auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, auch wenn die Fälligkeit der gegenseitigen Ansprüche zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Wenn Fällt die Fälligkeit der Ansprüche auf unterschiedliche Zeitpunkte, so wird unsere jeweilige Forderung mit dem Zeitpunkt fällig Unsere Verbindlichkeiten sind spätestens bei Fälligkeit fällig und werden unter Anrechnung der Schuld beglichen Buchungsdatum des Kontos. Dies gilt auch dann, wenn eine Partei Barzahlung vereinbart hat die andere Partei hat durch Wechsel oder auf andere Weise zu zahlen. Soweit vereinbart, erfolgt eine solche Aufrechnung Die Höhe der Forderungen bezieht sich nur auf den Saldo.

8.2 Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir mit unseren unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber sämtlichen Forderungen aufrechnen können Ansprüche, die Sie, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen Unternehmen unserer Unternehmensgruppe haben Firmen. Insoweit sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Schuldabtretungen zu unterzeichnen für jeden Einzelfall.

8.3 Zu unserer Gruppe gemäß 8.2 oben gehörende Unternehmen sind:

SCHLICHT.ING SRL

8.4 Ihr Zurückbehaltungsrecht an den Ihnen überlassenen Waren, Unterlagen und Daten

von uns, Sie bei der Erfüllung Ihrer Liefer-/Leistungspflichten zu unterstützen, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Ihr Zurückbehaltungsrecht im Zusammenhang mit der von Ihnen bestrittenen oder nicht erhobenen Ware rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche.

9.0 Fristen, Lieferverzögerungen, Höhere Gewalt

9.1 Schriftlich vereinbarte Fristen sind verbindlich. Die Einhaltung eines Liefertermins oder einer Frist ist gewährleistet Maßgebend ist das Datum des Wareneingangs bzw. der Leistungserbringung an der von uns angegebenen Lieferadresse bzw. Verwendungsstelle oder durch erfolgreiche Annahme der Ware Waren/Dienstleistungen pünktlich liefern.

9.2 Sollten Sie feststellen, dass ein vereinbarter Termin aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten werden kann, sind Sie verpflichtet sind verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der Dauer mitzuteilen der erwarteten Verzögerung.

9.3 Kein Annahmeverzug liegt bei Nichtabnahme der bestellten Ware/Leistung vor eindeutig das Ergebnis einer militärischen Einberufung, eines Krieges, einer Revolte, eines Streiks, einer Aussperrung oder des Vorkommens solcher Ereignisse sonstige unvorhersehbare Hindernisse (höhere Gewalt), die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Wenn wegen Aus den oben genannten Gründen sind wir auch nicht in der Lage, die Waren oder Dienstleistungen aus folgenden Gründen anzunehmen Nach angemessener Nachfristsetzung sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt Vertrag; Schadensersatzansprüche des Lieferanten sind in diesem Fall ausgeschlossen.

9.4 Sollte eine Lieferung früher als vereinbart erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, die Ware zurückzusenden auf Ihre Kosten. Alternativ erfolgt die Lagerung der Ware durch uns auf Ihre Kosten und Gefahr bis zum fälligen Liefertermin. Im Falle einer vorzeitigen Lieferung behalten wir uns das Recht vor, nicht zu liefern Zahlung vor dem vereinbarten Liefertermin.

10.0 Vertragserfüllung

10.1 Sie garantieren und gewährleisten hiermit, dass alle von Ihnen gelieferten Waren und alle von Ihnen erbrachten Dienstleistungen entsprechen dem jeweils aktuellsten Stand der Technik, sofern dieser nicht im Widerspruch steht allgemein anerkannten Regeln der Technik mit den geltenden Rechtsvorschriften, mit Vorgaben und Anordnungen der Behörden sowie den technischen Vorschriften der Behörden Behörden, Berufsgenossenschaften und Berufsgenossenschaften. Du garantieren die Art, Qualität und Haltbarkeit der Waren/Dienstleistungen wie in unserem Kauf beschrieben Bestellung oder der Vertrag und seine Anlagen. Sie sind verpflichtet, uns zu konsultieren, wenn dies zu erwarten ist Qualitäts- und Leistungsmerkmale in der Bestellung nicht eindeutig beschrieben werden Vertrag und seine Anlagen zurücktreten oder wenn die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt werden können von uns zu den vereinbarten Lieferterminen benötigt werden.

10.2 Sollten Sie Bedenken gegen die gewünschte Art der Vertragsabwicklung haben, wenden Sie sich bitte an uns. Sie sind verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Lieferungen/Leistungen erfolgt die Lieferung/Leistung Wird anhand von Zeichnungen ermittelt, sind die dort angegebenen Maße zu prüfen von Ihnen, bevor Sie beginnen. Maßfehler in den Zeichnungen, die zu einem Bedarf führen Bei Änderungen in der Produktion, die bereits im Gange sind, bestehen keine weiteren Ansprüche.

10.3 Es erfolgt eine Sichtprüfung Ihrer Lieferungen auf offensichtliche oder leicht erkennbare Mängel Dies erfolgt durch uns schnellstmöglich im Rahmen der normalen Bearbeitung der jeweiligen Bestellung und Mitteilung des/der festgestellten Mangel(s) wird ausgestellt. Eine Inspektion zur Feststellung der vollständigen Einhaltung der Anforderungen der schriftlichen Bestellung können jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Versteckte Mängel müssen innerhalb von 3 Jahren ab Erhalt/Übergabe der Ware entdeckt werden bzw Dienstleistungen. Versteckte Mängel werden von uns innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Entdeckung gerügt. Für die Verjährung von Mängelhaftungsklagen gilt eine Frist von drei Jahren ab Entdeckung Datum gemäß den vorstehenden Bestimmungen.

11.0 Rechte bei Mängeln

11.1 Unsere Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Sie sind verpflichtet, eine Qualitätssicherung durchzuführen, deren Umfang und Methoden die Anforderungen widerspiegeln dem jeweils neuesten Stand der Technik zu entsprechen und diesen auf Verlangen nachzuweisen. Wenn wir dies berücksichtigen Sofern erforderlich, schließen Sie mit uns eine entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung ab. Wir sind berechtigt, Qualitätskontrollen bei Ihnen vor Ort durchzuführen oder in unserem Auftrag durchführen zu lassen oder denen Ihrer Subunternehmer jederzeit während der Vertragslaufzeit. Keine Qualität Control entbindet Sie jedoch in irgendeiner Weise von Ihren vertraglichen Verpflichtungen, und wir werden dies auch tun übernehmen keine zusätzliche Verantwortung. Die Sachkosten der Qualitätskontrolle betragen von Ihnen unterstützt; Die hierfür anfallenden Personalkosten tragen wir. Dies gilt jedoch nicht mehr gelten, wenn erhebliche Beanstandungen zu einer Wiederholung der Qualitätskontrolle führen. In diesem Fall Sie übernimmt sämtliche Personalkosten sowie alle damit verbundenen notwendigen Auslagen.

12.0 Haftung

12.1 Ihre Haftung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

12.2 Sie haften für alle Schäden, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter schuldhaft verursacht Mitarbeiter, unabhängig davon, ob diese Personen in unser Unternehmen integriert sind oder nicht Durchführung von Arbeiten an Ihrem Vertrag mit uns. Sollten wir deswegen in Anspruch genommen werden Schadensersatz sind Sie verpflichtet, uns von allen hieraus resultierenden Haftungsansprüchen und Kosten freizustellen Schaden.

12.3 Sie haften für alle Schäden, die durch Sie, Ihre Mitarbeiter, Vertreter oder Co. verursacht werden Arbeitnehmer bei Verstößen gegen Umweltschutz- und Arbeitsgesetze Sicherheit, insbesondere den Bestimmungen des Gesetzes 27 8/2013 über Industrieemissionen, der Regierungsbeschluss Nr. 235/2007 über die Entsorgung von Altölen, Wassergesetz Nr. 107/1996, des Gesetzes 211/2011 über die Abfallregelung, des Regierungsbeschlusses NEIN. 856/2002 der Regierung über die Führung von Aufzeichnungen über die Abfallerzeugung und -bewirtschaftung Entscheidung Nr. 349/2005 über die Abfalllagerung, der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 68/2007 über die Haftung für die Umwelt in Bezug auf die Vermeidung und Reparatur von Vorurteile gegenüber der Umwelt sowie gegenüber Anordnungen, Methoden, Normen usw Verfahren, die auf den oben genannten Rechtsvorschriften und den entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften basieren Bestimmungen. Sie sind verpflichtet, uns von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter fällig zu stellen zu einem solchen Verstoß gegen die oben genannten Rechtsvorschriften.